Ich hatte vor 15 Jahren einen interessanten Auftrag: Meine späteren Nachbarn kauften sich eine gründerzeitliche Doppelhaushälfte. Das Haus hatte einen üblichen Zuschnitt der damaligen Zeit, entsprach in Grundrissgestaltung und der Verwendung der vorgefertigten Details (Achtung! Es gab schon damals eine Bauindustrie) dem damaligen Zeitgeschmack. Es gibt in Deutschland zigtausende dieser Häuser, aber weil es alt war, wurde es unter Denkmalschutz gestellt.
Die Bauherren lebten ein äußerst unkonventionelles Leben: Sie hatten bestimmte Ideale, die sie auch ihren Kindern vermittelten.
Das Erdgeschoß des Hauses, das er kaufte, bestand aus drei Räumen v n jeweil ca. 25 m² Fläche. Allle Räume waren miteinander verbunden, durch Schiebetüren, die bis zu ca, 2,50 m breit waren. Wenn alle Schiebetüren geöffnet waren, hatte man die Illusion, sich in einem einzigen großen Raum aufzuhalten. Waren die Schiebetüren geschlossen, war jeder Raum groß genug, ein Wohnzimmer zu werden. Jeder dieser Räume hatte eine Tür zum Flur.
Die grundsätzliche Anordnung der Räume wurde unverändert akzeptiert. Die Räume wurden durch einen einheitlichen Bodenbelag zusammengefasst: Die Räume wurden mit Parkett ausgelegt. Das Veregemuster war Fischgrat, zusätzlich wurde jeder Raum umrahmt durch ein Randfries, welches im Schiffsbodenverband verlegt wurde. Zusätzlich wirde in den Randfries eine dünne Kirschholzwleite eingearbeitet.