So ist es am einfachsten sichergestellt, dass es weiter erhalten wird und nicht einfach verrottet. Deshalb wird kein Denkmalpfleger ernsthaft jeden Nagel unter Schutz stellen und fordern, dass ein Gebäude so genutzt werden soll, wie es mal genutzt wurde. Es geht ihm im Regelfall um die Erhaltung des Baudenkmals und nicht um die Wiedererrichtung sozialer Strukturen aus der Erbauungszeit des Gebäudes.
Die Nutzung eines Denkmalgeschützten Gebäudes ist heute in der Regel eine andere, als zu dem Zeitpukt, wo es errichtet wurde. Ansonsten würde es - übertreiben dargestellt - bedeuten, dass das Klo wieder im Hof errichtet werden sollte und in jedem Raum bis zu 10 Kinder wohnen müßten. Und dieses verlangt kein Denkmalpfleger.
Denkmalschützer sind grundsätzlich zu Kooperationen bereit, wollen aber überzeugt werden.
Die Grundlage jeder Maßnahme besteht darin, dass der Charakter des Gebäudes nicht verfälscht wird. Wenn Sie das Gebäude verändern, muß auch zu späteren Zeiten erkennbar sein, was original war und was verändert wurde.
Viele Bauherren sind durch den Begriff „Denkmalschutz" hochgradig verunsichert.
Sie gehen davon aus, dass unkalkulierbare Risiken vor ihnen stehen, dass jeder einzelne Nagel im Gebäude geschützt sei und sie deshalb nicht mehr Herr ihrer eigenen Immobilie sind.
Wenn Sie das Gebäude heute nutzen wollen, müssen Sie im Regelfall einen Umbau vornhmen, der häufig zu einer Nutzungsänderung führt. Zusätzlich sind häufig Sanierungen bzw. Modernisierungen notwendig.
Das alte kleine Bad wird häufig verlegt, so dass es den heutigen Komfortansprüchen genügen kann. Kleine Räume werden zusammengefasst, sie greifen damit in die Konstruktion ein. Vielleicht benötigen Sie eine Anbau.
Das ist alles in oder einem Baudenkmal möglich- allerdings muß der Denkmalpfleger zustimmen.
Da ich über eine große Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden verfüge, kann ich folgende Erfahrungen hier weitergeben:
Denkmalschützer begrüßen grundsätzlich die Tatsache, dass ein Gebäude genutzt werden soll.