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Verhandlungen mit dem Denkmalpfleger

Denkmalpfleger wollen natürlich genau wissen, wie sich das Gebäude vom Bestand her in die Zukunft verändern soll.

Die Grundlage weiner denkmalrechtklichen Genehigung ist immer eine Gegenüberstellung des Ist - Bestandes mit dem Soll - Bestand, also dem Zustand der angestrebt werden soll.

So kann durch den Denkmalpfleger (manchmal heisst der auch Stadtkonservator oder Landeskonservator) beurteilt werden, was tatsächlich mit demm Haus geschehem soll.


Die Entscheidung wird schriftlich dokumentiert. Es reicht eine schriftliche Gegenüberstellung des Bestandes mit der Absichtserklärung dessen, wieweit das Gebäude verändert werden soll.

Ich kann Ihnen helfen, die notwendigen Unterlagen,sowohl die Bestandszeichnungen, die auf genauem Aufmaß beruhen, als auch die Entwurfszeichnungen, wie sich das Gebäude verändern soll, herzustellen.

Bei älteren Gebäuden stellt sich immer heraus, dass die Gebäude immer wieder verändert wurden, meistens von jeder Generation, die es bewohnte.


Man kann fast sagen, dass ein Gebäude von ca 300 Jahren ca. 10- mal umgebaut wurde, da jede Generation das Gebäude ca 30 Jahre genutzt hat.

Bei einer Gebäudeanalyse auf Spuren dieser Nutzungen zu stoßen, ist für den Bauherrn (natürlich auch für mich) meistens spannend. Und für Ihre Argumentation gegenüber dem Denkmalpfleger kann es hilfreich sein, von den vielen Zuständen des Gebäudes zu wissen.

So kann er Sie nicht mehr auf einen Zustand festnageln. Ganz im Gegenteil: Wenn Sie ihm etwas über ihr Gebäude erzählen, was er noch nicht weiss, wird die Kooperation einfacher. Und wenn er weiss, dass das Gebäude bei Ihrem Architekten in guter Hand ist, können Entscheidungen mit der Denkmalpflege kurzfristig vor Ort geklärt werden.

 

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